Förderverein |
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Was ist der Förderverein ?
Um sich in Schloß Ricklingen für
eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder im kindergartenfähigen Alter
einzusetzen, schloss sich
im Jahr 1991 eine Gruppe Eltern zusammen.
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Wie ist er entstanden ? Vielen Kindern konnte kein Kindergartenplatz angeboten werden, da die Räumlichkeiten nur für 2 Gruppen zu jeweils 25 Kinder ausreichten. Aufgrund der Elterninitiative wurde als Übergangslösung eine Nachmittagsgruppe für die 3-4 jährigen eingerichtet. Eine wirklich bedarfsgerechte Betreuung (vormittags) lässt sich nur durch räumliche Erweiterungen des Kindergartens erreichen (Anbau). Dieses Ziel ist nicht nur in greifbare Nähe gerückt, sondern es ist verwirklicht worden ! ! Im November 1995 wurde die Elterninitiative um den Förderaspekt erweitert, der in Zukunft immer mehr in den Vordergrund rücken wird.
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Was will der Förderverein ? Die Ziele des Fördervereins sind vielfältigster Art. So wollen wir,
Der Förderverein setzt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Kindergartens und den Eltern zum Wohle der Kinder. |
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Was hat der Förderverein erreicht ? Die Elterninitiative ist in der Öffentlichkeit vehement für die Interessen der Kinder eingetreten. Wir haben mit vielfacher Hilfe zunächst die Nachmittagsbetreuung durchgesetzt und jetzt endlich durch Hartnäckigkeit und Geduld unser gemeinsames Ziel einer baulichen Erweiterung des Kindergartens erreicht Der Anbau ist 1998 offiziell eingeweiht worden und bietet 75 Vormittagsplätze, die bei sinkender Kinderzahl in Hortplätze umgewandelt werden können.
Chronologie unserer Unterstützung
Eltern fördern.... fördern Sie mit !
Mit 15,- Euro jährlich sind Sie dabei!
Hier geht´s zur Beitrittserklärung Oder wenden Sie sich an eines der Vorstandsmitglieder. |
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Wir freuen uns über Spenden, die für den gleichen Zweck verwendet werden, wie Ihr Beitrag. Hier unsere Bankverbindung: Kto. 204 880 75 78 BLZ 250 501 80 Sparkasse Hannover Der Förderverein ist als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt anerkannt. Als Spendenquittung bis zu einer Summe von 100,- Euro erkennt das Finanzamt den Kontoauszug als Spendenquittung an. Falls Ihr/Sie trotzdem einen Nachweis über Ihre Spende benötigen, stellen wir auf Antrag gerne weiterhin Spendenbescheinigungen aus. |
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