Unser Auftrag > Auftrag ausführlich

Unser Auftrag als evangelischer Kindergarten entwickelt sich aus verschiedenen Quellen. D
Die Mitarbeiter im Kindergarten haben die Aufgabe diesen Auftrag umzusetzen und lebendig werden zu lassen.

Die Tageseinrichtung für Kinder als Aufgabe und Auftrag der Kirche

Tageseinrichtungen für Kinder in evangelischer Trägerschaft gehen aus vom christlichen Menschenbild. Drei Kernaussagen kennzeichnen dieses Menschenbild:

  • Jeder Mensch ist ein einmaliges Geschöpf Gottes.

  • Jedes Leben wird von Gott geschenkt, darin gründen Würde und Wert des Menschen. Darum sind sie auch unabhängig von dem, was Menschen leisten und sind nicht in menschliches Belieben gestellt. Ein Mensch wird als einmalig geachtet, indem er mit seinen Gaben, Begabungen und Bedürfnissen in allen Phasen des Lebens akzeptiert und gefördert wird.

  • Der Mensch ist von Gott angenommen mit allen Stärken und Schwächen.

Jeder Mensch erfährt Grenzen und Scheitern, Widersprüche und Schuld. Darin wird dem Menschen Gottes Liebe zugesagt. Im Leben Jesu wird sichtbar, dass die Liebe Gottes darüber hinaus Bestand hat. Dadurch wird der Mensch ermutigt, sein Leben neu zu gestatten.

Gott lädt Menschen ein, ihm zu vertrauen.

Christlicher Glaube befreit und befähigt, so zu leben, dass Menschen geachtet werden, Gemeinschaft gelingt und die Schöpfung bewahrt wird. Die christliche Gemeinde bietet einen Raum, in dem Glaube durch Gemeinschaft, durch Gottesdienste und Feste erfahren wird. Christen sind gehalten, das Leben vor Gott und den Menschen zu verantworten.

Diese Kernaussagen christlichen Glaubens gelten allen Menschen. Deshalb ist es Aufgabe der Kirche, sich Kindern und Familien zuzuwenden und sie in ihre Gemeinschaft einzuladen. Insbesondere durch die Kindertaufe verpflichtet sie sich, Kinder als Glieder der Gemeinde aufzunehmen und sie im christlichen Sinn zu erziehen. Dies erfüllt die Kirchengemeinde, indem sie z.B. eine Trägerschaft für eine Tageseinrichtung für Kinder übernimmt. Sie ergänzt somit Kindergottesdienst, Eltern-Kind-Gruppen, Familiengottesdienste usw.

Kirche nimmt ihren Verkündigungsauftrag wahr, indem sie Menschen das Evangelium zugänglich macht. Ausgangspunkt und Ziel der Verkündigung ist es, Leben an der christlichen Botschaft zu orientieren.

Aus den Kernaussagen des christlichen Glaubens folgt auch ein diakonischer Auftrag der Kirche. Diesen nimmt sie wahr, indem sie dazu beiträgt, dass Kinder altersgemäß leben können. Die Erziehungsberechtigten werden bei ihren vielfältigen Erziehungsaufgaben begleitet, unterstützt und dadurch entlastet. Die Kirche stellt sich auf die sozialen und pädagogischen Bedürfnisse der Kinder ein. Sie widmet, sich in besonderem Maße Kindern in schwierigen familiären Situationen.

aus: Rahmenkonzeption, Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der ev.- luth. Landeskirche Hannovers. Diak. Werk Hannovers (Hrsg.) 1996

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§2 Auftrag der Tageseinrichtungen (nach dem niedersächsischen KiTaG. von Sept. 1999)

(1) 'Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. 'Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen insbesondere

  • die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken,

  • sie in sozial verantwortliches Handeln einführen,

  • ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern,

  • die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie fördern,

  • den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen,

  • die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und

  • den Umgang von behinderten und nicht behinderten Kindern sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.

"Das Recht der Träger der freien Jugendhilfe, ihre Tageseinrichtungen entsprechend ihrer erzieherischen Grundrichtung in eigener Verantwortung zu gestalten, bleibt unberührt."

(2) 'Die Tageseinrichtungen arbeiten mit den Familien der betreuten Kinder zusammen, um die Erziehung und Förderung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. 'Dabei ist auf die besondere soziale, religiöse und kulturelle Prägung der Familien der betreuten Kinder Rücksicht zu nehmen.

(3) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sind die Tageseinrichtungen so zu gestalten, dass sie als anregender Lebensraum dem Bedürfnis der Kinder nach Begegnung mit anderen Kindern, Eigentätigkeit im Spiel, Bewegung, Ruhe, Geborgenheit, neuen Erfahrungen und Erweiterung der eigenen Möglichkeiten gerecht werden können.